Mit dem Bau zur individuellen Immobilie
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Tipps für Bauherren und Käufer
Immobilienwert - damit müssen Sie rechnen
Wenn Sie eine Immobilie gefunden haben, stellen Sie sich natürlich eine Frage: Ist die Immobilie wirklich das wert, was sie kostet? Natürlich können Sie den objektiven Immobilienwert selbst einschätzen oder über Sachverständige ermitteln lassen. Mehr zu dem Thema Wertermittlung finden Sie in unserer Ratgeber Immobilien. Haben Sie jedoch ein günstiges Objekt gefunden, z.B. aus einer Zwangsversteigerung, sollten Sie nicht automatisch mit einem geringen Beleihungsauslauf bei der Finanzierung rechnen.
Bewertung von Objekten aus Zwangsversteigerungen
Wenn Sie ein Objekt besonders günstig erwerben, so liegt der Kaufpreis unter dem Verkehrswert der Immobilie, also unter dem eigentlich am Markt üblichen Preis für das Objekt. Oft ist dies der Fall bei Zwangsversteigerungen, wo Gebäude schon für 70% des Verkehrswertes zu haben sind. Bei der Finanzierung des Immobilienkaufs wird jedoch nicht mit dem höheren Verkehrswert gerechnet, sondern der tatsächliche Kaufpreis zu Grunde gelegt, da dieser den tatsächlichen aktuellen Marktpreis darstellt. Daher empfiehlt es sich auch hier, durch entsprechenden Eigenkapitaleinsatz den Beleihungsauslauf (d.h. der prozentuale Anteil des Zuschlagwertes, der fremdfinanziert wird) möglichst gering zu halten, da so ein nicht unerheblicher Zinsvorteil für Ihre Finanzierung entstehen kann.





