Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
- Durchblick im Fachchinesisch
- Rund um Immobilie und Finanzierung
- Von der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bis zur Zwischenfinanzierung
Lexikon - Abschreibung
Unser Lexikon soll Ihnen helfen, das "Fachchinesisch" der Baufinanzierung besser zu verstehen. Suchen Sie direkt über Anklicken des Anfangsbuchstabens.
Wissenswertes zum Nachschlagen
| A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z | |
|
|
AbschreibungDie Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Es wird zwischen der linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge) unterschieden. Bei der degressiven Form ist die Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in den ersten Jahren höher. Während bei Altbauten nur die lineare Abschreibung möglich ist, besteht bei Neubauten ein Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen. |





