Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
- Durchblick im Fachchinesisch
- Rund um Immobilie und Finanzierung
- Von der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bis zur Zwischenfinanzierung
Lexikon - Teilungserklärung
Unser Lexikon soll Ihnen helfen, das "Fachchinesisch" der Baufinanzierung besser zu verstehen. Suchen Sie direkt über Anklicken des Anfangsbuchstabens.
Wissenswertes zum Nachschlagen
| A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z | |
|
|
TeilungserklärungErklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene von einander getrennte Wohnungen geteilt wird. Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile selbständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind. |





